Verhaltensbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung ist eine von drei möglichen Kündigungsgründen im Kündigungsschutzgesetz.Verhaltensbedingte Kündigungen eines Arbeitgebers halten einer Überprüfung vor dem Arbeitsgericht oftmals nicht Stand und können für den Arbeitgeber teuer werden.
Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich einen Pflichtverstoß hat zu Schulden kommen lassen.
Verhaltensbedingte Gründe sind folgenden Bereichen zuzuordnen:
Vertrauensbereich:
- Hierzu gehören Unterschlagung oder auch Betrugstaten, ein Vollmachtsmissbrauch oder auch die Annahme von Schmiergeldern. Bei einem solchen Fehlverhalten kann auch bereits Grund zu einer fristlosen Kündigung gegeben sein.
- Der Arbeitnehmer arbeitet schlecht (sogenannte Low-Performer) oder er arbeitet fehlerhaft bis hin zur Arbeitsverweigerung.
- Hierbei kann es um Verstöße gegen konkrete Verbote gehen, die innerhalb des Betriebes gelten, wie zum Beispiel ein Rauchverbot.
- Hierunter versteht man zum Beispiel die Missachtung der Geheimhaltungspflicht und andere Loyalitätsverpflichtungen.
Eine Abmahnung muss einer solchen Kündigung nur vorausgehen, wenn die Kündigungsgründe an sich noch nicht so schwer wiegend sind, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhältnismäßig wäre. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung mehr hier.
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