Situation
Kommt es zur Trennung von Eheleuten, wirft das eine Menge von Fragen und Problemen auf. Sinnvoll ist es, sich zu einem frühen Zeitpunkt mit der Lösung der meist finanziellen Fragestellungen zu beschäftigen, damit Kraft und Raum geschaffen werden kann für die mit einer Trennung einhergehende emotionale Belastung.
Gestaltung
In einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag können
die finanziellen Dinge geregelt werden:
- Umgang mit dem Familienheim und anderen Immobilien; Übertragung der Miteigentumshälfte oder des Eigentums insgesamt an den Partner oder einen Dritten
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
- Gestaltung des Umgangsrechts mit den Kindern
- Vereinbarung von Gütertrennung
- Regelung des Zugewinnausgleiches
- Regelung zum Versorgungsausgleich
- Regelung zum Hausrat und zur Ehewohnung
- Regelung zu Steuernachzahlungen oder –erstattungen
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht darin, Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge zu erarbeiten. Sie sind für die Mandanten von großer praktischer Bedeutung und stellen im wahrsten Sinne des Wortes eine große Hilfe in der Bewältigung der persönlichen Krise dar.
Dabei liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Erfassen der gesamten finanziellen Gegebenheiten und Ausloten sowie Klären wie z.B. wechselseitige Ansprüche so miteinander kombiniert werden können, dass sich ein für die Mandantschaft passendes Gesamtpaket ergibt. Geschieht das nicht, so können natürlich alle vorgenannten Ansprüche – außer die Frage, wer erhält das Familienheim bzw. was geschieht mit den Immobilien - über das Familiengericht entschieden werden. Dieses kann und wird sich aber nicht um ein sinnvolles Verweben der verschiedenen, auch gegenläufigen Ansprüche kümmern. Eine sinnvolle Neugestaltung der finanziellen Belange kann damit nicht erreicht werden.
Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge müssen nach dem anwaltlichen Entwurf notariell beurkundet werden, damit sie formwirksam sind.
Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gegenstandswerten abgerechnet. Alternativ kann hierzu aber eine Honorarvereinbarung getroffen werden, das heißt es wird nach Stundenaufwand oder auch zu einem festen Honorar abgerechnet. Die ungefähren Kosten sind vor Erstellung des Vertrages abschätzbar, gerne informiere ich Sie hierüber.