Die Mindeststandards des Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Darüber hinaus gehende Urlaubstage und -bedingungen ergeben sich meistens aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag.


Dauer des Urlaubes

Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich ein Mindesturlaub von 24 Werktagen. Da die Werktage Montag bis Samstag sind, beträgt der Mindesturlaubsanspruch 4 Wochen pro Jahr (24 Werktage : 6 Werktage).

Wird nur an 5 Tagen in der Woche, also von Montag bis Freitag gearbeitet, so beträgt der Mindesturlaub 20 Arbeitstage, was auch 4 Wochen entspricht.

Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr. Diese Zeit kommt zum vertraglich oder tariflichen geregelten Urlaub hinzu.


Wann wird der volle Jahresurlaub gewährt?

Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann der Urlaub erst nach 6 Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Dieses halbe Jahr nennt sich Wartezeit.

Auf 1/12tel des Jahresurlaubes besteht Anspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer vor Erfüllung der Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder der Arbeitnehmer nach der erfüllten Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.


Wann muss der Arbeitgeber Urlaub gewähren?

Der Arbeitnehmer muss den Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann die Gewährung des Urlaubes aber nur verweigern, wenn betriebliche Erfordernisse der Freizeit des Arbeitnehmers im Weg stehen.

Beurlaubt sich der Arbeitnehmer ohne einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben, so ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Der Urlaubsanspruch ist in das Folgejahr dann übertragbar, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen.

Der Urlaub muss in den ersten 3 Monaten des Folgejahres gewährt und auch genommen werden. Verweigert der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubes, so entsteht für den Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub nach dem Übertragungszeitraum.

Kann der Arbeitnehmer im Folgejahr aus Krankheitsgründen den Urlaub des Vorjahres bis zum 31.03. nicht antreten, so verfällt sein Urlaubsanspruch nach der neuesten Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung erst dann, wenn mehr als 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres vergangen sind.

Wird ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr arbeitsfähig und nimmt Urlaub, der ihm im vorangegangenen Jahr zustand, muss er den aus dem Vorjahr stammenden Urlaub insgesamt nehmen, da Restansprüche aus dem Vorjahr ansonsten verfallen.

Was geschieht, wenn man im Urlaub krank wird?

Soweit ein Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.


Gibt es einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, deren Grundlage meist ein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag ist. Ist Entsprechendes nicht für den Arbeitnehmer geregelt, so kann er von dem Arbeitgeber auch kein Urlaubsgeld als zusätzliche Leistung zum laufenden Entgelt verlangen.

Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht gewährt werden, so hat der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in Geld auszuzahlen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Abgeltung des Urlaubsanspruches.

Zu beachten ist dabei, dass zur Geltendmachung dieses Anspruches arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten sind. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch nicht mehr durchzusetzen.

Einigt man sich mit dem Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und man bis dorthin von der Arbeit freigestellt wird, so ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass sich ein Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers erledigt hat. Dies ist nur so, wenn gleichzeitig vereinbart wurde, dass die Freistellung unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche erfolgt.


Was ist zu tun?

Bei der Berechnung des Urlaubes, insbesondere aber der Höhe der Urlaubsabgeltung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder der Übertragung von Urlaubsansprüchen, wenn Krankheitszeiten vorgelegen haben, gibt es oftmals Unstimmigkeiten, beziehungsweise falsch ermittelte Ansprüche.

Ich helfe Ihnen gerne, Ihr Urlaubsrecht durchzusetzen.

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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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