Krankheit oder ein Unfall kommen unverhofft.

Damit Ärzte oder Pflegepersonal in der Situation eines nicht ansprechbaren Patienten, der seinen Willen nicht äußern kann, wissen ob und wie sie behandeln sollen, ist eine Patientenverfügung erforderlich.

Darin sind die Situationen aufzuführen, wann dieser Wille zum Tragen kommen soll und die durchzuführenden oder zu unterlassenden Maßnahmen.

Eine Patientenverfügung ist umso besser handhabbar, je konkreter ärztliche Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen aufgeführt sind. Die schlichte Äußerung „keine lebenserhaltende Maßnahmen zu wünschen“ reicht im Sinne einer bindenden Behandlungsentscheidung des Betroffenen nicht aus. In diesem Falle muss sein mutmaßlicher Behandlungswille ermittelt werden.

Die Patientenverfügung sollte schriftlich erstellt sein. Gut ist, wenn aus ihr erkennbar ist, dass der Wille individuell erarbeitet wurde. Die Verwendung von Formularen ist nicht empfehlenswert. Sie tragen diesen Erfordernissen oftmals nicht Rechnungen und können nicht individuell sein. 

Das Dokument muss nicht notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist, es wenn der Inhalt der Verfügung mit dem Hausarzt besprochen wurde und er das und die Verfügungsfähigkeit des Erstellers auf dem Dokument bestätigt.

Einer Aktualisierung der Verfügung bedarf es zu ihrer Wirksamkeit nicht. Sie ist sogar riskant, wenn im Text der Verfügung hierzu eine  Selbstverpflichtung in einem regelmäßigen Turnus eingegangen wird und dann die Bestätigung vergessen wurde. Von Zeit zu Zeit jedoch zu überprüfen, ob der Inhalt noch zu den aktuellen Gegebenheiten passt oder eine Anpassung erfolgen muss, ist  sinnvoll.

Gern erstelle ich eine Patientenverfügung für Sie, auch gegebenenfalls in Absprache mit Ihrem Arzt.

Die Kosten hierfür berechne ich nach Stundenaufwand und kläre die Honorarhöhe vorab im Gespräch mit Ihnen.

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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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