Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, bekommt oft eine Abfindung. Dieses Geld muss versteuert werden. Allerdings kann ein übermäßiger Anstieg der Steuerbelastung vermieden werden. Steuerzahler können in diesem Fall von der Fünftelregelung profitieren. Das Prinzip: Das Finanzamt addiert ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Jahreseinkommen des Arbeitnehmers und errechnet die Steuer. Zusätzlich wird die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die erhaltene Abfindung errechnet. Die Differenz aus diesen beiden Ergebnissen wird nun mit fünf multipliziert und das Ergebnis der Steuer unterworfen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn die Besteuerung in einer Summe ohne die Fünftelregelung erfolgen würde. Die Anwendung dieser Regelung kommt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht. So muss die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt werden, sie darf nicht auf mehrere Kalenderjahre verteilt sein und der Arbeitnehmer muss im Jahr der Abfindung zusammen mit dieser mehr verdienen, als er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. Eine Ratenzahlung der Abfindung ist für die Anwendung der Fünftelregelung unschädlich, solange alle Raten in einem Kalenderjahr gezahlt werden. Das ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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