Testament – aber richtig!
- Hauptkategorie: Fachartikel
Vorsorge zu treffen für die Weitergabe seines Vermögens mittels eines Testamentes oder für die eigene Vertretung in rechtlichen aber auch persönlichen Angelegenheit mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung, braucht nicht nur Zeit und meist auch ein wenig Mut um die Dinge anzugehen, sondern auch Gestaltungsideen und –kenntnisse. Selbst die Form bzw. die Art und Weise wie ein Testament errichtet wird, kann für seine Wirksamkeit entscheidend sein. So hat das Oberlandesgericht Schleswig kürzlich entschieden, dass Zeugen, die bei einer Testamtserrichtung zugegen waren, nicht zum Beweis des Inhalts gehört werden, wenn der Inhalt des vom Erblasser Erklärten nicht vollständig aus der Urkunde zu entnehmen ist. Im konkreten Fall war das handschriftliche Testament einer Erblasserin nicht lesbar. Ein Sachverständiger konnte über diese Hürde nicht hinweghelfen, da Schriftsachverständige nur mit der Beurteilung von Echtheit von Unterschriften und Schriftleistungen befasst sind und nicht mit der Entzifferung schwer oder nicht lesbarer Schriftstücke. Das Testament war nicht wirksam, es trat die gesetzliche Erbfolge ein. Wie kann trotz mangelnder Schreibfähigkeit wirksam ein Testament erstellt werden und kann das auch durch den Bevollmächtigten erledigt werden? Diese und weitere Fragen sind Inhalt meiner 3 Vorträge rund um Testamentsgestaltung am 13.04.2016 – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am 20.04.2016 – Erbauseinandersetzung am 27.04.2016 -, jeweils um 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle des LandesFrauenRates Auguste-Victoria- Str. 16, 24103 Kiel. Teilnahme: kostenfrei, Anmeldung bitte unter: Tel. 04 31 / 9 70 95 26