Erbrecht

Testament
Sie sind der Meinung Ihr Vermögen soll nach Ihrem Tod geordnet, nicht anfechtbar und möglichst Streit unter den Erben vermeidend weitergereicht werden?
Dann berate ich Sie gerne wie ein solches Testament individuell auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten werden kann und erstelle Ihnen einen Entwurf.
Denn gestalten heißt hier sicher umzugehen mit erbrechtlichem Know-how wie der Erbeinsetzung, der Anordnung von Vermächtnissen, der Teilungsanordnung, Auflagen usw.

Gemeinschaftliches Testament
Sie sind verheiratet und wollen mit Ihrem Ehepartner zusammen ein Testament errichten? Dann ist zu überlegen wie weit die gemeinschaftlich festgelegten Erbbestimmungen für den Überlebenden unveränderbar Bestand haben sollen, ob die Wiederverheiratung des Längstlebenden erbrechtliche Konsequenzen haben soll, ob die Kinder gleich nach dem Erstversterbenden miterben oder andere Lösungen wie die vorweggenommene Erbfolge sinnvoller sind, auch in erbschaftssteuerlicher Hinsicht.

Berliner Testament
Diese oft gewählte Testamentsgestaltung, bei der sich die Eheleute wechselseitig zu Erben einsetzen und die Kinder erst nach dem Längstlebenden erben, wird oft gewählt, beschwört zuweilen aber ungewollte und vermeidbare Probleme herauf. Die Kinder sind im ersten Erbgang ausgeschlossen und können Ihren Pflichtteil geltend machen. Das schürt nicht selten familiären Streit. Bei der Erbschafssteuer können Freibeträge nicht maximal ausgeschöpft werden. Gern analysiere ich, welche Testamentsgestaltung für Sie optimal ist.

Behinderten-Testament
Möchten Sie ihr behindertes Kind versorgt wissen und weiterhin auf staatliche Unterstützung bauen? Dann entwerfe ich für Sie das passende Testament, das diesem Ziel gerecht wird. Wollen Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille nicht anfechtbar ist, benötigen Sie Expertise, die über Internetwissen hinausgeht und den komplexen Anforderungen die der Bundesgerichtshof an die Wirksamkeit eines Behinderten-Testaments stellt gerecht wird. Sprechen Sie mich an.

Pflichtteil
Sind Sie durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden? Dann könnte Ihnen ein Pflichtteil und auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Ich prüfe Ihre Pflichtteilsberechtigung, ermittle die Höhe Ihrer Ansprüche und vertrete Sie bei Verhandlungen mit den Erben und vor Gericht.

Erbauseinandersetzung
Sie sind neben mindestens einer weiteren Person Erbe geworden. Dann haben Sie als Erbengemeinschaft alles zur gesamten Hand geerbt, was bedeutet, dass Sie nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen können.
Was soll mit der gemeinschaftlich geerbten Immobilie werden, wer übernimmt den Pkw, was ist zu tun, wenn Sie sich nicht einigen können und zwar auch hinsichtlich aller im Nachlass befindlichen Vermögenswerte und Gegenstände? Gelingt es hier nicht im Verhandlungswege zu einer guten Lösung zu kommen, kann die Erbauseinandersetzung mit einer Klage bei Gericht erreicht werden. Gern unterstütze ich Sie hierbei.

Erbvertrag
Wollen Sie Ihre Erben in die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung einbeziehen, um z.B. die Durchsetzung von Pflichtteilen zu Lasten Ihres Ehepartners zu vermeiden und den Familienfrieden zu erhalten? Oder sind Sie Unternehmer und wollen nicht zuletzt für eine vorausschauende Unternehmensnachfolge sorgen, dann bietet es sich an, einen Erbvertrag abzuschließen. Vertragspartner sind die potentiellen Erben bzw. diejenigen die einen erbrechtlichen Anspruch haben können.
Der Erbvertrag bietet andere und weitere Gestaltungsmöglichkeiten als letztwillig mit einem Testament zu verfügen. Ich entwerfe für Sie den anschließend notariell zu beurkundenden Vertrag.

Vorweggenommene Erbfolge
Überlegen Sie Ihr Vermögen statt nach dem Tod bereits zu ihren Lebzeiten weiterzugeben? Oft ist dieser Gedanke motiviert von der bestmöglichen Gestaltung der Erbschaftssteuer oder durch den Willen der Eltern das Vermögen unter den Kindern zu Lebzeiten aufzuteilen, um spätere – oft substanzschädigende – Streitigkeiten zu vermeiden. Vielleicht wollen Sie aber auch Ihre Versorgung im Alter sichern, künftige Sozialhilferegresse vermeiden oder die Existenz des Erwerbers sichern?
Hier greifen viele verschiedene rechtliche Aspekte ineinander, die sorgfältig geprüft und abgewogen werden müssen. Wann ist der rechte Zeitpunkt der Übertragung? An wen soll übergeben werden? Welche Absicherungen für Sie sind sinnvoll, welche gar notwendig.
Ich entwickle für Sie ein passendes Konzept!

Testamentsvollstreckung
Sie mussten ein Testament mit Vor- und Nacherbfolge – wie beim Behindertentestament – errichten, können nicht sicher sein, dass der Erbe das Vermächtnis an Ihre gute Bekannte auskehrt oder wollen schlicht den Auseinandersetzungsstreit zwischen den Erben vermeiden. In diesen und weiteren Fällen macht die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament Sinn.
Als Testamentsvollstreckerin erledige ich alle Aufgaben im Rahmen der Auseinandersetzungs- oder Dauertestamentsvollstreckung. Hierzu gehört auch die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.

Teilungsversteigerung
Sie gehören zu einer Erbengemeinschaft, die sich nicht über die im Nachlass befindliche Immobilie und deren weiteres Schicksal einigen kann? Die Frage eines gemeinschaftlichen Verkaufs oder der Übertragung des Miteigentumsanteils kann nicht durch das Gericht entschieden werden. Es bleibt nur übrig, eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht durchzuführen. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Zwangsversteigerung. Die Verfahrensregeln sind kompliziert, auch muss die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens geprüft werden. Lassen Sie sich hierzu von mir beraten und im Verfahren vertreten.
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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


Holtenauer Str. 154
24105 Kiel


Telefon: 0431 / 97 09 526
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