Familienrecht

Scheidung
Engagiert und kompetent vertrete ich in Scheidungsverfahren vor allen Familiengerichten bundesweit.
Dabei ist die kostengünstigere Variante alle finanziellen Angelegenheiten inklusive Umgang mit der selbstgenutzten Immobilie, Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder vorab geregelt zu haben.
Sprechen Sie mich auch gerne auf die online-Scheidung an.

Trennung
Bereits am Beginn einer Trennung ist Vieles zu beachten, damit Lösungen im Hinblick auf eine Scheidung erzielt werden können und keine Stolpersteine in den Weg gelegt werden. Die finanzielle Situation sollte konkret überprüft werden. Es könnte unmittelbar anstehen, Ehegatten- und Kindesunterhalt zu regeln. Was wird mit dem Haus? Kann Zugewinnausgleich eine Rolle spielen und wie lässt sich das in die Auseinandersetzung am Hausgrundstück einbinden? Bei welchem Elternteil werden die Kinder zukünftig leben? Wann und wie ändert sich die Steuerklasse? …
Viele mit der Trennung verbundene Themen gilt es gleichzeitig in den Blick zu nehmen, weil sie letztlich miteinander verwoben sind.
Wenn Sie hier den Durchblick behalten wollen, berate ich Sie gerne umfassend. Ziel sollte es sein, alle regelungsbedürftigen Punkte mit einem Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag abschließend zu klären. Das ist nicht nur nervenschonender, sondern kostengünstiger als einzelne Ansprüche mit Hilfe des Gerichts zu verfolgen.
Gelingt dies nicht, vertrete ich Sie gerne in den entsprechenden Gerichtsverfahren.


Sorge und Umgang
Belastet Sie die Frage, wo Ihre Kinder nach einer Trennung leben werden oder wie der Umgang (Besuchsrecht) mit Ihnen geregelt wird oder gar zustande kommt?
Gelingt es nicht sich mit Ihrem Partner zu einigen, vertrete ich Sie engagiert vor dem Familiengericht. Das Verfahren unterscheidet sich stark von den übrigen familienrechtlichen Streitigkeiten, bei denen es meist um finanzielle Ansprüche geht.
Es kommt darauf an, im Zusammenspiel der übrigen Verfahrensbeteiligten wie dem Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes), dem Jugendamt, Sachverständigen und Richter das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Maßgabe ist dabei nach den gesetzlichen Vorgaben das Kindeswohl.

Wechselmodell
Wenn Kinder ungefähr gleiche Zeiten bei Vater und Mutter nach Trennung leben, dann spricht man von einem Wechselmodell. Unproblematisch ist es, wenn diese Lebensform sowohl von den Eltern als auch den Kindern gewollt ist. Die Ermittlung des Unterhalts für die Kinder unterliegt aber speziellen Regeln.
Neueste Rechtsprechung besagt, dass das Wechselmodell, das eine Ausformung des Umgangs sei, auch gerichtlich durchgesetzt werden kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Gern überprüfe ich, wie die Chancen für oder gegen eine Anordnung des Wechselmodells durch das Familiengericht stehen und helfe Ihnen bei Gericht Ihre Vorstellungen umzusetzen.










Kontaktformular

Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


Holtenauer Str. 154
24105 Kiel


Telefon: 0431 / 97 09 526
Fax: 0431 / 66 68 928
Mail: post@rechtsanwaeltin-kiel.de

Rufen Sie an oder nutzen Sie dieses Formular, um Kontakt aufzunehmen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder* aus.