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Vorsorgevollmacht

Krankheit, Behinderung oder Altersverwirrtheit können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, über ihre persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden.

Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo es noch möglich ist, wirksame Regelungen für die Zukunft anzuordnen.

Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Damit kann juristisch ein Mann als Vater gelten, der nicht der biologische Vater eines Kindes ist.

Unterhalt bei nicht Verheirateten

Nicht verheiratete Elternteile können von dem anderen Elternteil Unterhalt verlangen, solange und soweit sie wegen der Betreuung des Kindes an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert sind. Sie werden hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhaltes ebenso behandelt wie Geschiedene.

Patientenverfügung

Krankheit oder ein Unfall kommen unverhofft.

Damit Ärzte oder Pflegepersonal in der Situation eines nicht ansprechbaren Patienten, der seinen Willen nicht äußern kann, wissen ob und wie sie behandeln sollen, ist eine Patientenverfügung erforderlich.

Darin sind die Situationen aufzuführen, wann dieser Wille zum Tragen kommen soll und die durchzuführenden oder zu unterlassenden Maßnahmen.

Eine Patientenverfügung ist umso besser handhabbar, je konkreter ärztliche Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen aufgeführt sind. Die schlichte Äußerung „keine lebenserhaltende Maßnahmen zu wünschen“ reicht im Sinne einer bindenden Behandlungsentscheidung des Betroffenen nicht aus. In diesem Falle muss sein mutmaßlicher Behandlungswille ermittelt werden.

Die Patientenverfügung sollte schriftlich erstellt sein. Gut ist, wenn aus ihr erkennbar ist, dass der Wille individuell erarbeitet wurde. Die Verwendung von Formularen ist nicht empfehlenswert. Sie tragen diesen Erfordernissen oftmals nicht Rechnungen und können nicht individuell sein. 

Das Dokument muss nicht notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist, es wenn der Inhalt der Verfügung mit dem Hausarzt besprochen wurde und er das und die Verfügungsfähigkeit des Erstellers auf dem Dokument bestätigt.

Einer Aktualisierung der Verfügung bedarf es zu ihrer Wirksamkeit nicht. Sie ist sogar riskant, wenn im Text der Verfügung hierzu eine  Selbstverpflichtung in einem regelmäßigen Turnus eingegangen wird und dann die Bestätigung vergessen wurde. Von Zeit zu Zeit jedoch zu überprüfen, ob der Inhalt noch zu den aktuellen Gegebenheiten passt oder eine Anpassung erfolgen muss, ist  sinnvoll.

Gern erstelle ich eine Patientenverfügung für Sie, auch gegebenenfalls in Absprache mit Ihrem Arzt.

Die Kosten hierfür berechne ich nach Stundenaufwand und kläre die Honorarhöhe vorab im Gespräch mit Ihnen.

Elternunterhalt

In der Praxis spielen Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder vor allem dann eine Rolle, wenn das eigene Einkommen nach Eintritt in den Ruhestand für den allgemeinen Lebensbedarf nicht ausreicht oder die Eltern pflegebedürftig werden und die hohen Pflegekosten nicht mit ihrem Einkommen aus Rente und Pflegeversicherung abgedeckt werden können. Meist übernimmt das Sozialamt vorläufig die Kosten und greift später aus übergegangenem Recht auf die Kinder zurück.

Ehevertrag

Situation

Bei Scheidung werden die finanziellen Verhältnisse nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt. Dabei spielen die Vorstellungen der Ehepartner, die sie während des Zusammenlebens hinsichtlich Kindererziehung, Rollenverteilung von Beruf und Haushaltsführung entwickelt und gelebt haben und ihre Auswirkungen auf finanzielle Fragen in der Regel keine Rolle, zumal wenn sich einer der Partner nicht mehr daran gebunden fühlt.

Kontaktformular

Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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