Fachartikel zum Arbeitsrecht


Hier finden Sie interessante Titel zum Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Kein Weihnachtsgeld?

Ein Blick auf die Gehaltsbescheinigung im Dezember zeigt, ob der Arbeitgeber eine Zusatzgratifikation gezahlt hat, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch Weihnachtsgeld nennt.  Viele Arbeitsverträge enthalten  Regelungen mit der sich der Arbeitgeber die Gewährung dieser Leistung vorbehalten will, also von Jahr zu Jahr entscheiden möchte, ob die Gratifikation gezahlt wird oder nicht.

Arbeitszeugnis „ zu Ihrer vollsten Zufriedenheit“?

Arbeitszeugnisse enthalten auf Anforderung des Arbeitnehmers nicht nur die Umschreibung seiner konkreten Tätigkeit, sondern auch eine Leistungsbewertung. Nicht selten wird über diese anschließend bei Gericht gestritten. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch zumindest auf eine durchschnittliche Bewertung, wenn der Arbeitgeber nicht eine schlechtere Leistung beweisen kann.

Steuern sparen bei der Abfindung

Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, bekommt oft eine Abfindung. Dieses Geld muss versteuert werden. Allerdings kann ein übermäßiger Anstieg der Steuerbelastung vermieden werden. Steuerzahler können in diesem Fall von der Fünftelregelung profitieren. Das Prinzip: Das Finanzamt addiert ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Jahreseinkommen des Arbeitnehmers und errechnet die Steuer.

Verzicht auf Kündigungsklage ist unwirksam

Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag, versuchen einige Arbeitgeber einen späteren Rechtsstreit zu verhindern. Steht jedoch im Vertrag, dass Mitarbeiter im Falle einer Kündigung auf eine Klage verzichten, ist das unwirksam. Ein Klageverzicht ist auch dann unwirksam, wenn die Parteien gleichzeitig im Arbeitsvertrag eine Abfindungszahlung vereinbaren.

Kündigung wegen unerlaubter e-mail- oder Internetnutzung

Der Arbeitgeber kann festlegen, ob und wenn ja wie ausgiebig seine Arbeitnehmer mit betrieblichen Computern privaten e-mail-Verkehr führen oder das Internet benutzen dürfen. Werden solche Verbote missachtet, so kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Ob diese wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Tipps zum Arbeitsrecht

Attest ab erstem Krankheitstag

Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden.

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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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