Fachartikel zum Arbeitsrecht


Hier finden Sie interessante Titel zum Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Tipps zum Arbeitsrecht II

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Kündigungen sind unwirksam wenn die vertraglich vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde. In Betrieben mit mehr als  10 Arbeitnehmern (oder mehr als 5 Arbeitnehmern die bereits am 31.12.2003 eingestellt waren)  gilt ein zusätzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann sich nur vom Arbeitnehmer trennen, wenn er betriebsbedingte, personen- oder verhaltensbedingte Gründe hat.

Ende der Zulässigkeit von Kettenbefristungen?

Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Mittel  um die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern zu erproben. Sie gewähren dem Arbeitgeber  die Möglichkeit flexibel auf seine Auftragslage zu reagieren. Ohne einen sachlichen Grund für die Befristung darf diese höchstens  2 Jahre andauern und kann nicht verlängert werden. Bei neu gegründeten Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befristungsmöglichkeit bis zu 4 Jahren.

Arbeit reduzieren für Pflege eines Angehörigen ohne große Einkommenseinbuße

Ab Januar 2012 ist es soweit: Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es nahe Angehörige wie z.B. Eltern, Ehegatten oder Kinder bis zu einer Dauer von 2 Jahren zu pflegen und weiterhin bis zu 75 % des bisherigen Gehaltes zu bekommen. Die bisherige Tätigkeit kann bis auf 15 Stunden in der Woche reduziert werden.

Praktikant - und deshalb rechtlos?

Ein Praktikant ist jemand der außerhalb einer systematischen Berufsausbildung praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einer betrieblichen Tätigkeit sammelt zum Zwecke einer Prüfung oder der Zulassung zum Studium oder Beruf oder zu anderen Zwecken. Hierzu gehören Schülerpraktika und Pflichtpraktika, die in Prüfungs- und Studienordnungen verlangt werden.

Altersteilzeit und Insolvenz des Arbeitgebers

Die Vereinbarung von Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber erlaubt dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in die Rente. Im sog. Blockmodell arbeitet er z.B. für 3 Jahre Vollzeit und erhält sein halbes Gehalt, in den anschließenden 3 Jahren ist er freigestellt und erhält weiter die halben Bezüge. Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, ergeben sich regelmäßig für den Arbeitnehmer  Probleme sein Gehalt zu beziehen.
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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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