Fachartikel zum Familienrecht
Hier finden Sie interessante Titel zum Fachgebiet Familienrecht.
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Neue Unterhaltsbeträge ab Januar 2018
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Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhaltes ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes. Die Sätze werden grundsätzlich zum 01.01.2018 leicht angehoben. Gleichzeitig sind aber die Einkommensgruppen neu zugeschnitten worden.
Änderungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
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Meldungen über einen Beschluss des Bundesgerichtshof im Sommer letzten Jahres haben für einige Aufregung gesorgt, was die Anforderungen an eine wirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anbelangt. In einer der in Frage stehenden Vollmachten war für die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten dem Bevollmächtigten Vollmacht erteilt worden „mit den Ärzten alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen und Einwendungen vorzutragen, die die Ärzte berücksichtigen müssen“.
Mütterrente und Versorgungsausgleich: Mehr Geld auch für geschiedene Ehegatten
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Ab 01.07.2014 werden die Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten der Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben verdoppelt. Der geschiedene Ehegatte kann an diesem Zuwachs über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs teilhaben, wenn sich der Ausgleichswert in einer bestimmten Höhe verändert.
Absicherung des Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht
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Die Vorsorgevollmacht ist in aller Munde. Sie ist das Instrument mit dem eine oder mehrere Personen befähigt werden, für einen Menschen umfassend zu handeln, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Der in der Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte wird ermächtigt, für den Vollmachtgeber Entscheidungen über sein Vermögen zu treffen, es zu verwenden und seine persönlichen, meist gesundheitlichen, Belange wahrzunehmen.
Mehr Rente – bei Scheidungen ab 1977
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Im Scheidungsverfahren werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute durch Entscheidung des Gerichts ausgeglichen, so dass jeder für die Ehezeit über gleichhohe Rentenanwartschaften verfügt (Versorgungsausgleich).
Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten.
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Zugewinngemeinschaft ...was mein ist, ist nicht dein! Wenn nichts anderes durch notariellen Vertrag vereinbart ist, lebt ein deutsches Paar nach der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Was in der Ehe dazu gewonnen wird, gehört aber keineswegs beiden gemeinsam. Vielmehr wird der Zugewinn erst bei einer Scheidung berechnet und geteilt.