Fachartikel zu Arbeits-, Familien- und Erbrecht
Hier finden Sie interessante Titel zu den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.
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Steuern sparen bei der Abfindung
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Verzicht auf Kündigungsklage ist unwirksam
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Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag, versuchen einige Arbeitgeber einen späteren Rechtsstreit zu verhindern. Steht jedoch im Vertrag, dass Mitarbeiter im Falle einer Kündigung auf eine Klage verzichten, ist das unwirksam. Ein Klageverzicht ist auch dann unwirksam, wenn die Parteien gleichzeitig im Arbeitsvertrag eine Abfindungszahlung vereinbaren.
Kündigung wegen unerlaubter e-mail- oder Internetnutzung
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Der Arbeitgeber kann festlegen, ob und wenn ja wie ausgiebig seine Arbeitnehmer mit betrieblichen Computern privaten e-mail-Verkehr führen oder das Internet benutzen dürfen. Werden solche Verbote missachtet, so kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Ob diese wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Tipps zum Arbeitsrecht
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Attest ab erstem Krankheitstag
Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden.
Tipps zum Arbeitsrecht II
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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Kündigungen sind unwirksam wenn die vertraglich vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde. In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern (oder mehr als 5 Arbeitnehmern die bereits am 31.12.2003 eingestellt waren) gilt ein zusätzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann sich nur vom Arbeitnehmer trennen, wenn er betriebsbedingte, personen- oder verhaltensbedingte Gründe hat.
Ende der Zulässigkeit von Kettenbefristungen?
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Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Mittel um die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern zu erproben. Sie gewähren dem Arbeitgeber die Möglichkeit flexibel auf seine Auftragslage zu reagieren. Ohne einen sachlichen Grund für die Befristung darf diese höchstens 2 Jahre andauern und kann nicht verlängert werden. Bei neu gegründeten Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befristungsmöglichkeit bis zu 4 Jahren.