Fachartikel zu Arbeits-, Familien- und Erbrecht


Hier finden Sie interessante Titel zu den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Bitte beachten Sie, dass einige Beiträge bereits älteren Datum sind. Eine Gewähr für Aktualität kann daher nicht für jeden Beitrag gegeben werden.

Arbeit reduzieren für Pflege eines Angehörigen ohne große Einkommenseinbuße

Ab Januar 2012 ist es soweit: Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht es nahe Angehörige wie z.B. Eltern, Ehegatten oder Kinder bis zu einer Dauer von 2 Jahren zu pflegen und weiterhin bis zu 75 % des bisherigen Gehaltes zu bekommen. Die bisherige Tätigkeit kann bis auf 15 Stunden in der Woche reduziert werden.

Praktikant - und deshalb rechtlos?

Ein Praktikant ist jemand der außerhalb einer systematischen Berufsausbildung praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einer betrieblichen Tätigkeit sammelt zum Zwecke einer Prüfung oder der Zulassung zum Studium oder Beruf oder zu anderen Zwecken. Hierzu gehören Schülerpraktika und Pflichtpraktika, die in Prüfungs- und Studienordnungen verlangt werden.

Altersteilzeit und Insolvenz des Arbeitgebers

Die Vereinbarung von Altersteilzeit mit dem Arbeitgeber erlaubt dem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in die Rente. Im sog. Blockmodell arbeitet er z.B. für 3 Jahre Vollzeit und erhält sein halbes Gehalt, in den anschließenden 3 Jahren ist er freigestellt und erhält weiter die halben Bezüge. Meldet der Arbeitgeber Insolvenz an, ergeben sich regelmäßig für den Arbeitnehmer  Probleme sein Gehalt zu beziehen.

Neue Unterhaltsbeträge ab Januar 2018

Grundlage für die Bemessung des Kindesunterhaltes ist die Düsseldorfer Tabelle.  Die Höhe des Unterhalts  richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Kindes. Die Sätze werden grundsätzlich zum 01.01.2018 leicht angehoben. Gleichzeitig sind aber die Einkommensgruppen neu zugeschnitten worden.

Änderungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Meldungen über einen Beschluss des Bundesgerichtshof im Sommer letzten Jahres haben für einige Aufregung gesorgt, was die Anforderungen an eine wirksame Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anbelangt. In einer der in Frage stehenden Vollmachten war für die Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten dem Bevollmächtigten Vollmacht erteilt worden „mit den Ärzten alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen und Einwendungen vorzutragen, die die Ärzte berücksichtigen müssen“.

Mütterrente und Versorgungsausgleich: Mehr Geld auch für geschiedene Ehegatten

Ab 01.07.2014 werden die Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten der Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben verdoppelt. Der geschiedene Ehegatte kann an diesem Zuwachs über eine Abänderung des Versorgungsausgleichs teilhaben, wenn sich der Ausgleichswert in einer bestimmten Höhe verändert.

Kontaktformular

Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


Holtenauer Str. 154
24105 Kiel


Telefon: 0431 / 97 09 526
Fax: 0431 / 66 68 928
Mail: post@rechtsanwaeltin-kiel.de

Rufen Sie an oder nutzen Sie dieses Formular, um Kontakt aufzunehmen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder* aus.