Fachartikel zum Arbeitsrecht
Hier finden Sie interessante Titel zum Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Tipps zum Arbeitsrecht II
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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Kündigungen sind unwirksam wenn die vertraglich vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde. In Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern (oder mehr als 5 Arbeitnehmern die bereits am 31.12.2003 eingestellt waren) gilt ein zusätzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann sich nur vom Arbeitnehmer trennen, wenn er betriebsbedingte, personen- oder verhaltensbedingte Gründe hat.
Ende der Zulässigkeit von Kettenbefristungen?
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Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Mittel um die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern zu erproben. Sie gewähren dem Arbeitgeber die Möglichkeit flexibel auf seine Auftragslage zu reagieren. Ohne einen sachlichen Grund für die Befristung darf diese höchstens 2 Jahre andauern und kann nicht verlängert werden. Bei neu gegründeten Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Befristungsmöglichkeit bis zu 4 Jahren.
Arbeit reduzieren für Pflege eines Angehörigen ohne große Einkommenseinbuße
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Praktikant - und deshalb rechtlos?
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Ein Praktikant ist jemand der außerhalb einer systematischen Berufsausbildung praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einer betrieblichen Tätigkeit sammelt zum Zwecke einer Prüfung oder der Zulassung zum Studium oder Beruf oder zu anderen Zwecken. Hierzu gehören Schülerpraktika und Pflichtpraktika, die in Prüfungs- und Studienordnungen verlangt werden.
Altersteilzeit und Insolvenz des Arbeitgebers
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