Fachartikel zu Arbeits-, Familien- und Erbrecht


Hier finden Sie interessante Titel zu den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht.
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Absicherung des Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist in aller Munde. Sie ist das Instrument mit dem eine oder mehrere Personen befähigt werden, für einen Menschen umfassend zu handeln, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Der in der Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte wird ermächtigt, für den Vollmachtgeber Entscheidungen über sein Vermögen zu treffen, es zu verwenden und seine persönlichen, meist gesundheitlichen, Belange wahrzunehmen.

Mehr Rente – bei Scheidungen ab 1977

Im Scheidungsverfahren werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute durch Entscheidung des Gerichts ausgeglichen, so dass jeder für die Ehezeit über gleichhohe Rentenanwartschaften verfügt (Versorgungsausgleich).

Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten.

Zugewinngemeinschaft ...was mein ist, ist nicht dein!  Wenn nichts anderes durch notariellen Vertrag vereinbart ist, lebt ein deutsches Paar nach der Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Was in der Ehe dazu gewonnen wird, gehört aber keineswegs beiden gemeinsam. Vielmehr wird der Zugewinn erst bei einer Scheidung berechnet und geteilt.

Testament – aber richtig!

Vorsorge zu treffen für die Weitergabe seines Vermögens mittels eines Testamentes oder  für die eigene Vertretung in rechtlichen aber auch persönlichen Angelegenheit mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung,  braucht nicht nur Zeit und meist auch ein wenig Mut um die Dinge anzugehen, sondern auch Gestaltungsideen und –kenntnisse.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Wer bekommt die Eigentumswohnung und wer das Haus? Hat nicht ein Kind schon mehr zu Lebzeiten der Eltern bekommen als das andere Kind? Wie kann das Erbe eines minderjährigen Kindes gesichert werden? Und kann der behinderte Erbe vor dem Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf sein Erbe geschützt werden?

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Um als Erbe gegenüber Behörden, Vertragspartnern eines Verstorbenen, insbesondere aber Banken handeln zu können, verlangen diese den Nachweis der behaupteten Erbenstellung. Dieser Nachweis  wird soweit es kein notarielles Testament gibt, mit dem Erbschein geführt.

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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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