Fachartikel zum Arbeitsrecht


Hier finden Sie interessante Titel zum Fachgebiet Arbeitsrecht.
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Was darf der Arbeitgeber fragen, was nicht

Nicht alle Fragen darf der Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch dem zukünftigen Arbeitnehmer stellen. Zulässig sind prinzipiell nur solche Fragen, an deren Beantwortung der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse hat. Zulässig ist z.B. die Erkundigung nach Vorstrafen oder einem laufenden Ermittlungsverfahren, soweit das Wissen hierüber für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist.

Überstundenvergütung bei vertraglich vereinbarter Pflicht zur Mehrarbeit

Ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet, „im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten“, folgt allein daraus nicht, dass die Überstunden nicht gesondert vergütet werden ( BAG, Urteil vom 21.12.2016, 5 AZR 362/16).Das machte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Lkw-Fahrers deutlich, der sich mit seinem Arbeitgeber um die Vergütung von Überstunden stritt.

Kollegenbeleidigung kann zur Kündigung führen

Was schert den Arbeitgeber eine persönliche Auseinandersetzung unter seinen Mitarbeitern? In einem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall (Az.:4 Sa 350/15) hatte sich eine Krankenschwester per SMS an eine Kollegin gewandt und diese schwer beleidigt  und ihr erhebliches betriebliches Fehlverhalten unterstellt.

Recht auf Teilzeit

Aus unterschiedlichen Gründen kann der Wunsch bestehen aus einer Vollzeittätigkeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber zu wechseln. Dieses im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Recht können nur Arbeitnehmer geltend machen, die mindestens seit 6 Monaten in einem Betrieb arbeiten, der ohne Auszubildende  mehr als 15 Beschäftigte hat.

Bonusfestsetzung durch das Gericht

Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart, dass der Arbeitgeber eine Bonuszahlung nach seinem freien Ermessen zahlt,  so kann der Arbeitgeber für den Fall, dass er keine Bonuszahlung leistet, Kollegen aber eine solche erhalten haben, durch das Arbeitsgericht zur Zahlung eines Bonus verurteilt werden.

Mindestlohn: Zuschläge und Urlaubsgeld können angerechnet werden

Der Arbeitgeber kann das vertragliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld wie auch Lohnzuschläge mit dem Mindestlohn verrechnen, soweit sie Entgelt für geleistete Arbeit sind. Nicht verrechnen darf er gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen wie den Nachtarbeitszuschlag, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Klägerin ist in Vollzeit in der Gastronomie beschäftigt.
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Karola Schneider
Rechtsanwältin und Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht


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